Nun, Herr Kollege Friedmann, die Antwort ist eigentlich recht einfach beantwortet. Da gibt es zwei ganz entscheidende Unterschiede.Michel Friedmann: " Wenn Sie morgen früh in einen Plattenladen gehen, und Sie sehen so ne kleine CD oder so was und sie nehmen das einfach mal so mit, so in die Tasche, ist das Diebstahl oder nicht?"Marina Weisband: "Das ist Diebstahl."Michel Friedmann: "Dann erklären Sie diesem nicht so intelligenten Friedmann – ich habe zwar Jura studiert aber in Ihren Augen auch nix kapiert – was ist der Unterschied zwischen einem Plattenladenklau und einem Netzklau?"
Zunächst einmal sind CDs Sachen, Dateien hingegen Daten. "Klauen", bzw. juristisch ausgedrückt: stehlen, kann man allerdings nur Sachen, § 242 StGB. Daten im Netz kann man also schon deshalb weder stehlen noch klauen, weil ihnen die Sacheigenschaft fehlt. Das ist übrigens auch der Grund, warum sich Deutschland beim Kauf der Schweizer Bankdaten-CDs nach deutschen Recht nicht der Hehlerei strafbar gemacht hat (die anderen Straftatbestände lassen wir mal weg, dazu habe ich hier schon was geschrieben).
Zudem stellt jeder Down- oder Upload eine Vervielfältigung der Daten dar. Es entstehen dabei zwei absolut identische Dateien. Im Gegensatz zum Plattenladenklau. Dort hat der Inhaber des Ladens nach dem Diebstahl dieses nach wie vor nur eine existierende Exemplar weniger, welches sich dann in meinem Gewahrsam befindet. Genau diesen Verlust des Eigentums stellt § 242 StGB unter Strafe. Deswegen spricht das Gesetz dort von wegnehmen. Beim Down- noch beim Upload nimmt man nicht weg, man vervielfältigt und belässt dem Eigentümer bzw. Besitzer dessen Exemplar.
Merke: Wer glaubt, auf solche Weise Nichtjuristen süffisant mit angeblich eigenem juristischen Sachverstand vorführen zu wollen, macht sich nicht strafbar. Er macht sich lächerlich.
Lächerlich macht sich eher, wer so tut, als stecke der Unwertgehalt des CD-Diebstahls in den paar Cent, die der Datenträger als solcher kostet.
AntwortenLöschenLächerlich macht sich der, der nur vom Klauen spricht, wo er es nur kann, um andere zu kriminalisieren und sich unangemessen zu bereichern.
LöschenAuch der macht sich lächerlich, der vom Klauen seines Eigentums spricht, welches selbst Geklautes enthält.
Der Unwertgehalt des CD-Diebstahls liegt nicht in den paar Cent, die der Datenträger als solcher kostet. Das ist richtig.
LöschenDie conclusio ist aber flahsc:
Der Unwertgehalt des CD-Diebstahls einer CD für 15€ liegt darin, daß ein Laden für (konkrete Zahlen mal aus dem Ärmel geschüttelt) diese 10€ an Vorlieferanten gezahlt hat. Und jetzt ist dieser Warenwert weg.
Wobei man auch eine CD für den privaten Gebrauch kopieren darf (sofern kein Kopierschutz vorhanden ist).
AntwortenLöschenAls Jurist hätte Friedmann eigentlich lernen müssen, anderen Leuten zuzuhören, stattdessen fällt er ständig ins Wort.
Als Jurist ist er somit untauglich und als Moderator - eigentlich auch.
Aber auch nur solche CDs, die man sich gekauft hat, für die man also bezahlt hat...vielleicht solltest du deine Vorwürfe in einen Spiegel sprechen ;)
LöschenUnd das bedeutet auch nur, dass man sich die Lieder auf den PC oder ein anderes Abspielgerät wie MP3-Player/Handy etc. ziehen darf und nicht an andere verschenken.
Nicht ganz richtig, den die Weitergabe der Kopie an Freunde und Bekannte ist erlaubt. Allerdings wird die Privatkopie durch durch einen Paragraphen(welcher fällt mir nicht mehr ein) aber ad absurdum geführt, welcher besagt, das ein Kopierschutz nicht umgangen werden darf. Dummerweise sind aber so gut wie alle Musik CDs, Filme usw. mit einem Kopierschutz geschützt.
LöschenMichel Friedmann und die Kokain- und Prostituiertensünde-
AntwortenLöschenHurra, wir jagen einen Schwerstkriminellen, aber vielleicht ist gar keiner da...
Hübsch geschriebener Artikel und natürlich vollkommen richtig! Besten Dank
AntwortenLöschenVielleicht haben Sie auch schon mal was davon gehört, dass (gerade Journalisten) auch gerne mal "dumme" Fragen stellen, nicht nur, aber auch, um dem Gefragten Gelegenheit zu geben, auch z.B. in der Frage absichtlich leicht neben der Sache liegende Vorhalte schön verständlich richtig stellen zu können?
AntwortenLöschenSoll er denn selbst erklären: Also, Diebstahl im Plattenladen und (... irgendeine Definition von 'Netzklau' ...) werden ja in der aktuellen Diskussion gerne in einen Topf geworfen. Sie sind sicher auch der Meinung, dass man das eigentlich nicht direkt vergleichen kann?
Wass soll Sie dann anderes sagen als: "Ja"!
total langweilig
Friedmann macht's besser. Er macht's richtig.
Egal wie "süffisant" es in mancher Leute Ohren klingen mag.
Also ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Eine Diskussion lebt von solchen Fragen. Ohne diese würde schlicht weg keine Diskussion stattfinden.
AntwortenLöschenJournalisten müssen ihre Fragen unpräzise stellen damit eine ausgedehnte Unterhaltung gelingen kann.
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Mir hat der Artikel gefallen und ich musste auch schmunzeln, als Friedmann diese Frage gestellt hat. Gerade als Jurist hätte er es besser wissen müssen.
AntwortenLöschenAls Jopurnalist möchte er wohl auch gerne ein wenig provozieren, um seine Interviewpartnerin aus der Reserve zu locken.
Mir hat der Artikel ebenfalls gefallen, auch wenn er juristisch wirklich sehr amüsant ist.
AntwortenLöschenEr hat ja in dem Interview auch zugegeben, daß er nix kapiert hat. Was ist hier jetzt Gegenstand der Diskussion?? Versteh ich grad net...
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