Dienstag, 18. Oktober 2011

Sparen am Rechtsstaat

Am gestrigen sechsten Hauptverhandlungstag eines alles in allem bislang "friedlichen" Strafverfahrens war es nun doch so weit: Der Ton wurde rauer. Zugegebenermaßen trage auch ich meinen Anteil daran. Weil ich es einfach nicht mehr akzeptieren kann, dass mein Mandant nach einem Jahr Untersuchungshaft seit jetzt mehr als einem Monat in verschiedenen Haftanstalten im sogenannten "Zugang" verbringen muss, seine "Habe" einschließlich Kleidung, kosmetischer Artikel, etc. seither nicht mehr gesehen hat und er in der ganzen Zeit sage und schreibe zweieinhalb Stunden die Möglichkeit bekam, sich durch Einsicht in die ihm überlassene DVD mit der eingescannten Ermittlungsakte auf die teilweise umfangreichen Zeugenvernehmungen in der laufenden Hauptverhandlung vorzubereiten. Meine darauf basierenden Anträge und Beschwerden haben daher mittlerweile einen eher bitteren Ton.

Richtig laut wurde es heute aber angesichts der Reaktion des Staatsanwalts auf einen meiner Anträge:
"Wenn sich der Staat schon zwei Pflichterverteidiger leistet, muss er halt in anderen Bereichen sparen."
Gerne. Fangen wir mit am besten den Kosten für die Untersuchungshaft an.

1 Kommentar:

  1. Nicht lieber mit dem Salär dieses Staatsanwalts? Das klingt schon sehr nach "hat nichts im öffentlichen Dienst verloren".

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