Dienstag, 21. Juni 2011

Innenminister, Mindestdatenspeicherung und das GG

Laut Telepolis und Gulli plädieren nunmehr auch die Innenminister der rot-grün-regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für die Wiedereinführung einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung. Im schönsten Orwellschen Neusprech soll das Kind aber einen neuen Namen bekommen und künftig "Mindestdatenspeicherung" heißen.

Dies macht deutlich, wo die Reise hin soll: Zu einer möglichst noch längeren Speicherfrist (Mindestvorratsspeicherung). Was jedoch die Frage aufwirft, ob die Herren das Urteil des BVerfG zur VDS gelesen haben. Dort heißt es eindeutig, eine Speicherungsdauer von sechs Monaten sei angesichts des Umfangs und der Aussagekraft der gespeicherten Daten sehr lang und liege an der Obergrenze dessen, was unter Verhältnismäßigkeitserwägungen rechtfertigungsfähig sei.

Die Tatsache, dass während der Geltung der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote gerade von sog. "Internetstraftaten" keineswegs gestiegen, vielmehr sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen deutlich gesunken ist (siehe hier), wird bei dieser Diskussion ja schon von jeher ignoriert. Interessant wird es aber, sollte die MDS eingeführt und dann von Karlsruhe überprüft werden. Die Verfassungshüter hatten die Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs im vergangenen Jahr sehr deutlich gemacht. Wenn im Gegenzug die Tauglichkeit für den behaupteten Zweck Zweifeln begegnet, dürfte dies die Vereinbarkeit einer solchen Maßnahme mit dem Grundgesetz kaum verbessern.

Gleichwohl zeigt die Forderung eine gewisse Resistenz deutscher Innenpolitiker gegen Feststellungen des BVerfG. Zugleich erwecken sie wieder einmal den Anschein, dass in ihren Ministerien das Grundgesetz immer weniger als Maß aller Dinge, vielmehr zunehmend als hinderlich empfunden wird. Was aber sicherlich ein falscher Eindruck ist, schließlich ist die Bundesrepublik ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat. Honi soit qui mal y pense...

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