Freitag, 1. April 2011

MIt der Bitte um Kenntnisnahme

Aus dem Schriftsatz des Kollegen:
"Der Verfasser hat seit längerem keinen Schriftsatz wie den vom ... gelesen, in dem nur Unerhebliches vorgetragen wurde. Dies dürfte das Gericht aufgrund der Übersendung des Schriftsatzes "mit der Bitte um Kenntnisnahme" entsprechend sehen."
Über die Qualität von Schriftsätzen ist man häufig mal unterschiedlicher Auffassung. Über die Frage, ob solche persönlichen Angriffe in der Sache weiterbringen, offenbar auch.

Jedenfalls erhielt ich das "Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme"...

2 Kommentare:

  1. OT: Ist es eigentlich Absicht, das hier nur Kommentatoren "mit Profil" Zugang haben? M.E. eher unschön.

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  2. Danke für den Hinweis, das hatte ich schlicht nicht bemerkt. Ist jetzt geändert.

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