Dienstag, 12. April 2011

Iudex non calculat? Von wegen!

Die AfA hat meine Mandantin auf Erstattung erbrachte Unterhaltsleistungen für deren Ex-Ehemann verklagt. Im heutigen Verhandlungstermin fragt die Vorsitzende die Dame vom Amt, ob denn die Angaben des Mannes überprüft wurden. Natürlich nicht, man könne ja nicht bei jedem Antragsteller von vornherein unterstellen, dass er keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht habe, lautete die Antwort.

Darauf die Vorsitzende: "Also ich habe mir mal zu den Zahlen so meine Gedanken gemacht. Er will während der Ehe ausschließlich vom Einkommen seiner Frau gelebt und kein eigenes Einkommen erzielt haben. Nach Abzug alleine der Miete verblieben nur noch € 500,00 bis 600,00. Davon mussten noch Gas, Wasser, Strom, TV und vermutlich auch ein paar Versicherungen gezahlt werden. Vom Rest sollen beide Eheleute gelebt haben. Das kann ich mir nur schwer vorstellen."

Da macht man mal ausnahmsweise eine solche Sache und schon erlebt man sowas. Von wegen: Iudex non calculat! Leider erlebe ich so wirklich im Leben stehende Richter irgendwie viel zu selten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen