Freitag, 29. April 2011

Wirklich glückliche Mandanten

Ab und an kann man als Rechtsanwalt seine Mandanten richtig glücklich machen. Ich meine damit nicht die Freude über einen gewonnenen Rechtsstreit oder über eine Verfahrenseinstellung oder gar einen Freispruch. Solche Ergebnisse führen in aller Regel "nur" zu zufriedenen Mandanten. Schließlich wähnen diese sich oft im Recht und zu nichts anderem hat man ihnen ja verholfen.

Gestern aber durfte ich wieder einmal eine zutiefst glückliche und dankbare Mandantin erleben, als sie nach drei Monaten Trennung mit leicht tränenfeuchten Augen ihren Führerschein aus meinen Händen wieder in Empfang nahm.

Allein die Reaktion der Mandanten ist mir jedesmal wieder die Zeit wert, das gute Stücks aus der amtlichen Verwahrung abzuholen.

Donnerstag, 21. April 2011

Von der Schwierigkeit der besonderen Schwierigkeit der Sachlage

Heute war der 9. oder 10. Verhandlungstag in einer Berufungssache vor dem Landgericht. Das habe ich zum Anlass genommen, meinen bereits am ersten Verhandlungstag gestellten Beiordnungsantrag noch einmal zu wiederholen, wenn auch mit zusätzlichen Gründen.

Die Schwierigkeit der Sachlage (§ 140 II StPO) ergibt sich meines Erachtens schon aus der bloßen Anzahl von Hauptverhandlungstagen, die man auch in Relation sehen muss zu den eineinhalb Stunden, die das Amtsgericht für die Verurteilung benötigte. Dort hatte die Einlassung des (noch nicht anwaltlich vertretenen) Mandanten nicht weiter interessiert. Jetzt im Berufungsverfahren wurde sogar ein Schriftsachverständigengutachten eingeholt. Ein weiterer Grund für die Beiordnung, wie ich finde.

Mal gespannt, wie es das Landgericht jetzt sieht.

Freitag, 15. April 2011

Einschüchterungs-Durchsuchungen, rechtswidriger Trojaner-Einsatz - wo stehen die bayerischen Ermittler?

Gestern durchsuchten Polizeibeamten das Büro von Attac. Offiziell wurde laut Frankfurter Rundschau als Ziel der Aktion angegeben, das von den Globalisierungskritikern bereits im November auf deren Internetseite veröffentlichte Gutachten zu den Haftungsrisiken beim Finanzdesaster der Bayerischen Landesbank sicherzustellen. Letztlich unverrichteter Dinge zogen die Beamten wieder ab.

Hinter der Aktion steht als ermittelnde Behörde die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München, die - offiziell jedenfalls - wegen des Verdachts der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ermittelt. Warum man dazu das Büro von Attac auf der Suche nach einem - virtuellen - Dokument durchsuchen muss, zumal fünf Monate nach der Veröffentlichung auf der Homepage, leuchtet mir jedenfalls nicht ein. Aus meiner Sicht sprechen daher gute Gründe für die Annahme von Attac, dass es sich bei der ganzen Aktion lediglich um einen Einschüchterungsversuch handelte. Das virtuelle Dokument an sich hätte bequem vom Büro des Staatsanwaltes aus heruntergeladen werden können

Das macht die Sache langsam aber sicher über den reinen Vorfall hinaus brisant: Werden in München Durchsuchungen nicht als Mittel zum Auffinden von Beweismitteln oder Ergreifen von Beschuldigten eingesetzt, wie es §§ 102, 103 vorsehen, sondern zur Einschüchterung von Beschuldigten? Oder gar von politisch unbequemen Institutionen? Immerhin enthält das Gutachten Einschätzungen über wohl auch juristisch relevante Verfehlungen hochrangiger CSU-Politikter, deren Partei bekanntlich den bayerischen Innenminister stellt, der wiederum weisungsberechtigt gegenüber der Staatsanwaltschaft ist. Die Staatsanwaltschaft gar als innen- bzw. parteipolitisches Instrument zum Schutze der "Amigos"?

Ergänzt man hierzu noch die mittlerweile bekannt gewordenen Fälle, in denen - wiederum bayrische Kriminalbeamte - bewusst rechtswidrig Trojaner zum Ausspähen von Computern bzw. den Aktivitäten der Nutzer eingesetzt wurden, ergibt sich ein sehr nachdenklich stimmendes Bild über den Zustand der bayerischen Ermittlungsbehörden. Man könnte den Eindruck gewinnen, dort würden strafprozessuale Regelungen nur noch als Möglichkeiten interpretiert - und bei Bedarf ignoriert.

Was die Frage aufwirft, wo die Ermittler in Bayern stehen. Die Grenzen des Rechtsstaates scheinen zusehends zu verwischen.

Dienstag, 12. April 2011

Iudex non calculat? Von wegen!

Die AfA hat meine Mandantin auf Erstattung erbrachte Unterhaltsleistungen für deren Ex-Ehemann verklagt. Im heutigen Verhandlungstermin fragt die Vorsitzende die Dame vom Amt, ob denn die Angaben des Mannes überprüft wurden. Natürlich nicht, man könne ja nicht bei jedem Antragsteller von vornherein unterstellen, dass er keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht habe, lautete die Antwort.

Darauf die Vorsitzende: "Also ich habe mir mal zu den Zahlen so meine Gedanken gemacht. Er will während der Ehe ausschließlich vom Einkommen seiner Frau gelebt und kein eigenes Einkommen erzielt haben. Nach Abzug alleine der Miete verblieben nur noch € 500,00 bis 600,00. Davon mussten noch Gas, Wasser, Strom, TV und vermutlich auch ein paar Versicherungen gezahlt werden. Vom Rest sollen beide Eheleute gelebt haben. Das kann ich mir nur schwer vorstellen."

Da macht man mal ausnahmsweise eine solche Sache und schon erlebt man sowas. Von wegen: Iudex non calculat! Leider erlebe ich so wirklich im Leben stehende Richter irgendwie viel zu selten.

Montag, 11. April 2011

Frühe Termine

Die Terminierungspraxis vieler Gerichte ist zuweilen etwas seltsam. Immer wieder beschleicht mich dabei das Gefühl, dass gerade in Zivilverfahren Termine, bei denen auswärtige Anwälte beteiligt sind, vergleichsweise häufig auf den Anfang des Sitzungstages fallen, hingegen Termine vor "heimischen" Gerichten oft etwas später stattfinden.

Heute morgen hatte ich einen Termin in Mannheim, bei dem auch für das Gericht von Anfang an klar war, dass ich den selbst wahrnehmen würde. Der war auf 8:30 Uhr angesetzt.. Der Gegencheck: Bis Ende Mai habe ich in Frankfurt und Umgebung keinen Termin mehr, der vor 10:00 Uhr beginnt.

Ob die früheren Termine für die Kollegen von außerhalb reserviert sind?

Freitag, 1. April 2011

MIt der Bitte um Kenntnisnahme

Aus dem Schriftsatz des Kollegen:
"Der Verfasser hat seit längerem keinen Schriftsatz wie den vom ... gelesen, in dem nur Unerhebliches vorgetragen wurde. Dies dürfte das Gericht aufgrund der Übersendung des Schriftsatzes "mit der Bitte um Kenntnisnahme" entsprechend sehen."
Über die Qualität von Schriftsätzen ist man häufig mal unterschiedlicher Auffassung. Über die Frage, ob solche persönlichen Angriffe in der Sache weiterbringen, offenbar auch.

Jedenfalls erhielt ich das "Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme"...

Freispruch für RA Lucas!

Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, jetzt ist das Ergebnis bekannt geworden: Burhoff vermeldet den Freispruch des Kollegen Lucas durch das LG Augsburg.

Angesichts der Informationen, die wir Teilnehmer des Strafverteidigertages von den in Augsburg verteidigenden Kollegen erhalten haben, kann ich das Ergebnis nicht unbedingt als Sensation werten. Eine Erleichterung für alle Strafverteidiger ist es aber allemal.

Jetzt bin ich auf die Urteilsgründe gespannt. Mein Tipp: Es habe nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung des Gerichtes geklärt werden können, ob die Anklagevorwürfe zutreffen oder nicht. Es bleibe durchaus möglich, aber nach dem Zweifelssatz war freizusprechen. So wäre die Sache einigermaßen gesichtswahrend für alle Beteiligten gelöst.

Man darf gespannt sein und gerne über die Gründe mitraten.

P.S.: Nein, es ist kein Aprilscherz!