Mittwoch, 16. Februar 2011

Verständiger Richter

Ich hätte es ja nie für möglich gehalten, aber man kann eine Befangenheit mit einem betroffenen Richter auch konstruktiv und vor allem friedlich erörtern. So geschehen am Amtsgericht Kaiserslautern.

Der Mandant ist wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage angeklagt. Er hatte sowohl in seinem Verfahren wegen gemeinsamen Diebstahls als auch als Zeuge im Vefahren gegen seinen mutmaßlichen Mittäter die Vorwürfe der Anklage bestritten. In beiden Verfahren glaubte ihm das Gericht nicht. Wegen seiner Zeugenaussage musste er sich jetzt gerichtlich verantworten. Verhandelt werden sollte allerdings vor dem selben Richter, der ihn schon wegen des Diebstahls verurteilt und dabei seiner Einlassung nicht geglaubt hatte. Damit hatten mein Mandant und ich wir allerdings unsere Probleme.

Zu Beginn der Verhandlung bat ich daher um ein kurzes Rechtsgespräch, um die Situation zu erörtern. Hatte ich mich auf den Beginn eines heftigen Kampfes eingestellt, sah ich mich allerdings überrascht. Nach kurzer Diskussion räumte der betroffene Richter ein, aus Sicht meines Mandanten könne er die Befürchtung einer Befangenheit durchaus nachvollziehen, nachdem er dessen Einlassung schon einmal nicht geglaubt hat. Nach sehr sachlicher und freundlicher Erörterung der Lage entschloss man sich, das Verfahren zunächst auszusetzen. Wir klären jetzt erst einmal die Frage, ob er das Verfahren führen kann/darf.

Warum kann das nicht immer so ablaufen? Ich behaupte mal, viele Verfahren würden dann sehr viel entspannter und schneller zu einem angemessenen Ende kommen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen