Mittwoch, 9. Februar 2011

Gilt § 258a StGB auch in Mittelfranken?

Man braucht sich als Betrüger im Internet gar nicht erst die Mühe zu machen, seine Spuren zu verwischen oder seine Server auf weit entfernte Inseln zu verlegen. Das wahre Paradies für Internetkriminelle scheint Mittelfranken in Deutschland zu sein.

So berichtet gulli.com einen Fall, bei dem ein Betrugsdezernat der mittelfränkischen Polizei sogar noch untätig blieb, nachdem ihnen ein Webmaster aus Mittelfranken Hinweise auf Kreditkartenbetrüger übermittelt hatte, weil offenbar jemand illegale Kreditkartendetails ganz ohne Anonymisierung auf dessen Seite eingestellt hatte. Dabei soll es sich um IP-Adressen gehandelt haben, die keine Rückschlüsse auf einen Proxy, ein VPN oder einen Exit-Node von Tor zuließen. Zudem habe die ICQ-Nummer eines Traders existiert, bei dem man die Karten kaufen könne. Beides Anhaltspunkte, die eine Suche nach den Hintermännern erfolgversprechend gestaltet hätten. Dennoch blieben die Ermittler in Mittelfranken untätig.

Ob man dort schon einmal vom Amtsermittlungsprinzip gehört hat? Vielleicht ist ja die zuständige Staatsanwaltschaft ja in diesem Bereich aktiver. Eigentlich müsste doch diese Meldung zumindest den Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) begründen.

Daneben ein weiteres schönes Beispiel für die "Notwendigkeit" der Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung der gestiegenen Kriminalität im Internet.

1 Kommentar:

  1. Vielleicht waren die Beamten nur schlau und verstanden ihr Handwerk.
    Aus dem Artikel bei gulli.com geht leider nicht hervor, wie alt die IP's exakt sind. O2-Telefonica gehört nun schon zu denen, die am längsten speichern, aber nach spätens 6 Tagen muss die Anfrage dort eingelaufen sein. Sonst ist Ende.

    Und die ICQ-Daten kann man gepflegt vergessen. 99% meiner Anfragen enthalten keine verwertbaren Daten, 1% Fake-Daten mit denen ich Unschuldige verfolgen würde.

    Also erfolgversprechnd ist ICQ nicht, dass weiss jeder der Ahnung hat.

    Der Polizei wurden die Hände auf dem Rücken gefesselt, das sind jetzt die Folgen.
    Aber trotzdem hätte man ein sinnloses Verfahren einleiten können, das bindet wenigstens Manpower und geht negativ in die Statistik ein, ist doch auch was.

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