Freitag, 4. Februar 2011

Berlin, die zweite...

Wie es scheint diente die Beiordnung doch mehr gerichtseigener Zwecke denn der Wahrung prozessualer Rechte meiner Mandantin als Zeugin. Nachdem meine Mandantin die erste und offenbar für das Gericht wichtigste Frage unter Bezug auf § 55 StPO nicht beantworten wollte, erlebte ich mein blaues Wunder: Er fühle sich von mir ausgetrickst, ließ mich der Vorsitzende wissen. Er habe im Telefonat klargemacht, was er wissen wolle. Hätte ich ihm mitgeteilt, dass die Mandantin überhaupt nicht aussagen wolle, hätte er sie abgeladen und nicht Zeugin und mir als Beistand auf Kosten des Steuerzahlers einen schönen Tag in Berlin finanziert.

Damit beendete er wutentbrannt die Vernehmung, ohne weitere Fragen oder Fragerecht für Staatsanwaltschaft oder Verteidigung.

Ob er weiß, wie "großzügig" die Terminsgebühr ausfällt, die mir der Steuerzahler da bezahlt? Wohl kaum. Sonst könnte er nicht ernsthaft unterstellen, dafür würde ich eine "Spaßreise" nach Berlin antreten, die mit viel Hektik verbunden war und mich einen ganzen Arbeitstag kostete. Von der sich noch viel mehr aufdrängenden Frage, was er sich mit meiner Beiordnung anscheinend versprochen hatte, mal ganz abgesehen.

1 Kommentar:

  1. Aber Herr Kollege, Berlin ist doch immer eine Reise wert. Schon wegen der tollen Richter in Moabit. ;)

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